Liebe Leserinnen und Leser!
Immer wieder erhalten wir Anfragen unserer Mitgliedsvereine hinsichtlich den gestellten Gebührenrechnungen des Bundesanzeiger Verlags wegen Führung des Vereins im Transparenzregister. Die Erhebung dieser Gebühren aus den Jahren 2017-2020 sind leider rechtens und müssen bezahlt werden. Nur wenn ein Verein bereits im Jahr 2020 einen Freistellungsantrag gestellt hat, werden für das Jahr keine Gebühren erhoben.
Für das laufende Jahr 2021 raten wir allen betroffenen Vereinen einen aktuellen Antrag auf Freistellung bis spätestens 31.12. zu stellen.
Eine endgültige Regelung im positiven Sinne für unsere Gesangsvereine wird es aber aller Voraussicht nach erst ab 2025 geben, wenn eine entsprechende, gesetzlich geregelte Verknüpfung von Transparenz-Register und den Finanzämtern realisiert ist. Dann wird hinsichtlich der Gemeinnützigkeit unserer Vereine ein Datenaustausch möglich und die Führung im Register kostenfrei sein.
Ausführliche Informationen und weiterführende Links sind auf der Web-Seite des Deutschen Chorverbandes unter nachfolgender Adresse einsehbar:
https://www.deutscher-chorverband.de/service/transparenzregister/
Der Vorstand des KCV-Südliche-RheinPfalz